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ABRECHNUNG

ABRECHNUNG

HEILPRAKTIKER:

Heilpraktikerleistungen sind prinzipiell eine Selbstzahlerleistung. 

Es wird nach der GebüH Physiotherapie abgerechnet. Falls sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.

PRIVATE PHYSIOTHERAPIE

Sie wird von den privaten Kassen meist voll erstattet. Bitte klären Sie die Übernahmesätze vorher individuell ab.

 

Bitte bringen Sie Ihr Physiotherapie Rezept mit Verordnungen und Diagnose zur ersten Behandlung mit. 

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