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ABRECHNUNG
ABRECHNUNG
OSTEOPATHIE:
Wenn Sie einen Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen, bitte ein privates Osteopathierezept von einem Ihrer behandelnden Ärzte mitbringen.
HEILPRAKTIKER:
Heilpraktikerleistungen sind prinzipiell eine Selbstzahlerleistung.
Es wird nach der GebüH abgerechnet. Falls sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.
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