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ABRECHNUNG

ABRECHNUNG

OSTEOPATHIE:

Wenn Sie einen Zuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen, bitte ein privates Osteopathierezept von einem Ihrer behandelnden Ärzte mitbringen.

HEILPRAKTIKER:

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Heilpraktikerleistungen sind prinzipiell eine Selbstzahlerleistung. 

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Es wird nach der GebüH abgerechnet. Falls sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung haben, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.

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